Antwort aus rechtlicher Sicht
Die PAVO* sieht keine fixe Altersvorgabe vor.
* Pflegekinderverordnung des Bundes
Antwort aus fachlicher Sicht
Das Alter spielt insofern eine Rolle, als dass die Pflegeeltern bei langen Platzierungen z.B. auch noch in 15 Jahren in der Lage sein müssen, die pflegeelterliche Rolle wahrzunehmen.
Es stellt sich also bei der Aufnahme eines Kleinkindes auf Dauer auch die Frage, ob die Pflegeeltern das Kind mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch in 15 Jahren noch gut begleiten können und die Vorgaben der PAVO bezüglich Eignung und Gesundheit auch 15 Jahre später noch möglich sind.
Nebst dem Alter sind jedoch auch andere Faktoren zu betrachten, wenn beispielsweise gute Gründe für eine Platzierung bei den Grosseltern sprechen. Die Frage des Alters ist somit vor der Platzierung durch Fachpersonen abzuwägen und schlussendlich nur durch Feststellung der kurz- und langfristigen Kindesinteressen zu evaluieren.
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