Können Pflegefamilien, Eltern oder Pflegekinder einen Beistandswechsel beantragen? Kann auch eine private Person Beiständin werden?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Die KESB kann aus wichtigen Gründen, wenn zum Beispiel die Zusammenarbeit mangels Vertrauen nicht möglich ist, einen Beistandswechsel anordnen. Pflegeeltern können einen Beistandswechsel auch beantragen. Jedoch wird im Einzelfall geprüft, ob die Pflegeeltern ein Anhörungsrecht haben oder nicht, hierzu liegt ein Bundesgerichtsentscheid vor (BGE-143-III-65), der das Anhörungsrecht von Betreuungspersonen nicht per se anerkennt, wenn es um den Wechsel einer Beistandschaft geht.
Siehe Kescha, Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz: Was kann ich machen, wenn ich mit dem Beistand nicht einverstanden bin?
Beistandspersonen werden von der KESB eingesetzt. Theoretisch können auch private Personen Beistandschaften übernehmen, sofern sie dafür geeignet sind.
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