Besuchsrecht: Können Pflegefamilien entscheiden, an welchen Wochenenden die Kinder bei ihnen sind und an welchen Wochenenden sie zu den Eltern gehen können?
Antwort aus rechtlicher Sicht
Gemäss ZGB Art. 273 Abs. 1 haben Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Oberste Richtschnur für die Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs ist das Kindeswohl.
Dementsprechend können dies Pflegeltern nicht allein entscheiden. Massgebend ist das aus der Gesamtsituation resultierende Kindswohl, was impliziert, dass die Pflegeeltern zumindest von der KESB angehört werden sollten.
Antwort aus fachlicher Sicht
Bei freiwilligen Platzierungen ohne gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern, können die Eltern mit den Pflegeeltern die Wochenenden gemeinsam mit dem Kind aushandeln und darüber gemeinsam entscheiden.
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