Antwort aus rechtlicher Sicht
Pflegekinder haben dieselben Rechte wie alle anderen Kinder auch, namentlich Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte. Viele davon sind in der Kinderrechtskonvention und im ZGB geregelt. Die spezifischen Kinderrechte für Pflegekinder sind in einer Broschüre für Kinder und einer Broschüre für Erwachsene durch die Gruppe Quality4Children aufgearbeitet. Quality4Children
Zur Einhaltung der Gesetze zum Wohl von Pflegekindern sind die KESB, die Aufsichtsbehörde und die Beistandsperson verpflichtet. Diese können den Pflegeeltern und Pflegekindern Auskunft zu spezifisch rechtlichen Fragen geben.
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