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Leibliche Eltern: Wer kümmert sich um die Eltern der Pflegekinder?

Antwort aus rechtlicher Sicht

Die KESB kann die Beiständin im Rahmen der Einrichtung der Beistandschaft auch explizit mit der Beratung der Eltern beauftragen (Art 308 ZGB).

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Die Arbeit mit den Eltern übt in der Regel einen entscheidenden Einfluss über das Gelingen von Pflegeplatzierungen und die Entwicklung der Pflegekinder aus. Die leiblichen Eltern spielen für Pflegekinder eine wichtige Rolle, auch wenn kein, kaum oder ein belastender Kontakt besteht.

Manchmal übernehmen auch FPO/DAF die Elternarbeit.

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