Antwort aus rechtlicher Sicht
Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO) Art. 3 Abs.2:
Den Kantonen ist es vorbehalten, das Pflegekinderwesen zu fördern, insbesondere:
a. Massnahmen zu treffen zur Ausbildung, Weiterbildung und Beratung von Pflegeeltern und Fachpersonen sowie zur Vermittlung guter Pflegeplätze in Familien und Heimen;
b. Muster für Pflegeverträge und Formulare für Gesuche und Meldungen zu erstellen, Richtlinien für die Festsetzung von Pflegegeldern zu erlassen und Merkblätter über die Rechte und Pflichten von Eltern und Pflegeeltern herauszugeben.
Antwort aus fachlicher Sicht
Es ist mit der Aufsicht über das Pflegeverhältnis zu klären, ob der Kanton in dem die Pflegefamilien wohnen oder die platzierende Behörde allenfalls ein solches Angebot zur Verfügung stellt oder finanziert. In vielen Kantonen ist das leider noch nicht der Fall.
Sind Pflegefamilien bei einer Pflegefamilien-Organisation angestellt (DAF/FPO), so haben sie in der Regel innerhalb ihrer Anstellung auch Anspruch auf Weiterbildung und/oder Supervision. Sind Pflegefamilien auf sich allein gestellt, so müssen sie mit der Beistandsperson klären, wer die Weiterbildung bezahlt. Es ist ratsam, dies vor der Platzierung zu klären, um bei Bedarf auf die nötige Unterstützung zählen zu können, damit für das Pflegekind optimale Entwicklungschancen bestehen.
Zurzeit haben die SFP und die PACH* kostenlose oder kostenreduzierte Beratungsangebote.
*Pflege- und Adoptivkinder Schweiz
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