Antwort aus fachlicher Sicht
Pflegekinder können auf ganz verschiedenen Wegen zu Pflegefamilien gelangen. In vielen Fällen suchen Behörden und Dienste wie Berufsbeistandschaften oder die KESB Pflegefamilien, in selteneren Fällen auch die leiblichen Eltern. Platzierende Behörden wenden sich entweder an Familienplatzierungsorganisationen (FPO) / Dienstleistungsorganisationen in der Familienpflege (DAF), die über einen Pool an Pflegefamilien verfügen, oder direkt an Pflegefamilien.
In vielen anderen Fällen kommt es zu «gewachsenen» Pflegeverhältnissen. Das ist dann der Fall, wenn die Pflegefamilie das Pflegekind zuvor schon kannte, eine Beziehung zu ihm hatte und dann ungeplant zur Pflegefamilie wurde. Z.B. eine Tagesmutter, Gotte, Grossmutter, Tante, ein Onkel oder ein erwachsenes Geschwister, die sich bereit erklären, das Pflegekind aufzunehmen. Auch diese Pflegeverhältnisse sind bewilligungspflichtig (siehe Blogbeitrag Was müssen wir tun, um eine Pflegefamilie zu werden).
Ein passender Platz sollte interdisziplinär unter Berücksichtigung von pädagogischen, psychologischen, evtl. medizinischen und rechtlichen, wohl abgewogenen Kindesinteressen ausgewählt werden. (siehe Rollen und Verantwortlichkeiten bei behördlicher Fremdunterbringung eines Kindes. Kurt Affolter-Fringeli, 2017)
Pflegefamilien haben verschiedene Möglichkeiten zu klären, durch wen sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, beispielsweise:
durch Informationen und Rat anderer Pflegefamilien,
durch Informationen der Pflegekinderaufsicht,
durch platzierende FPO / DAF,
durch Beratungsstellen wie die SFP und die PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz).
Aus fachlicher Sicht sollten die meisten Pflegeverhältnisse von einer FPO/DAF begleitet werden. Ist dies nicht der Fall, sollte den Pflegeeltern Beratung und Weiterbildung angeboten oder finanziert werden.
Merkblatt für Pflegefamilien: Wie wähle ich die richtige FPO aus?
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