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Zivilstand von Pflegeeltern

Fragen rund um den Zivilstand von Pflegeeltern:

  • Müssen wir verheiratet sein?

  • Können auch Alleinerziehende ein Pflegekind aufnehmen?

  • Können gleichgeschlechtliche Paare ein Pflegekind aufnehmen?

  • Können Patchworkfamilien ein Pflegekind aufnehmen?

Antwort aus rechtlicher Sicht

Die Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO) sieht keine Vorschriften bezüglich des Zivilstands vor.

 

Antwort aus fachlicher Sicht

Fachlich steht das Kindesinteresse für eine Platzierung bei geeigneten Personen im Vordergrund und nicht der Zivilstand oder das Geschlecht von Pflegeeltern (siehe «Was muss eine Pflegefamilie können, um eine gute Pflegefamilie zu sein?»). Auch hier hat immer eine Abwägung von verschiedenen Kriterien zu erfolgen, wie beispielsweise bestehende Beziehungen, Verbundenheit mit einem Ort, zeitliche Ressourcen der betreuenden Person und die persönliche Eignung der Pflegeeltern etc.

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